Ein Leitfaden zur Immobilienertragssteuer in Österreich

Immobilien sind in Österreich die Nummer eins, wenn es darum geht, Vermögen aufzubauen und langfristige Erträge zu erzielen. Neben den potenziellen Renditen gibt es auch steuerliche Aspekte, die berücksichtigt werden müssen. Eine dieser entscheidenden steuerlichen Überlegungen betrifft die Immobilienertragssteuer. In diesem Leitfaden stellen wir die wichtigsten Gesichtspunkte der österreichischen Immobilienertragssteuer – kurz „ImmoEST“ – dar, um Ihnen für künftige Investitionen eine Stütze zu bieten.

Was ist die Immobilienertragssteuer?

Die Immobilienertragssteuer wird in Österreich auf Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien erhoben. Sie betrifft sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, die in Immobilien investieren. Anders als bei anderen Steuerarten, wie etwa der Grundsteuer, wird die Immobilienertragssteuer nur bei einem Verkauf fällig und nicht regelmäßig jährlich erhoben.

Berechnung der Immobilienertragssteuer

Die Berechnung der Immobilienertragssteuer basiert auf dem Gewinn, der beim Verkauf einer Immobilie erzielt wird. Der Gewinn wird wie folgt ermittelt:

Verkaufspreis – Kaufpreis – Verkaufskosten – Anschaffungskosten – Verbesserungskosten = Gewinn

Nach Abzug aller relevanten Kosten ergibt sich der zu versteuernde Gewinn. Dieser unterliegt dann dem jeweils geltenden Steuersatz, der je nach Dauer des Besitzes der Immobilie variieren kann. Im Regelfall unterliegen Immobilienveräußerungen einer einheitlichen Immobilienertragsteuer in Höhe von 30 % des Veräußerungsgewinns.

Bei so genannten „Altfällen“ bzw. „Altbestand“, gemeint ist ein entgeltlicher Erwerb vor dem 1. April .2002, wird pauschal der Veräußerungserlös besteuert. Hier wird auf gesetzlicher Basis ein Veräußerungsgewinnes von 14% angenommen, womit in der Konsequenz ein effektiver Steuersatz von 4,2 % vom Veräußerungserlös zur Anwendung kommt. Eine Ausnahme gibt es, wenn seit dem 1. Jänner 1988 (in der Regel von Grünland in Bauland) stattgefunden hat – hier beträgt die Steuer 18 % vom Veräußerungserlös.

  • Welcher Steuersatz kommt in meinem Fall zur Anwendung?

  • Gilt in meinem Fall die Hauptwohnsitz- oder Herstellerbefreiung?

  • Was muss ich bei der Abführung der Steuer beachten?

relaxing in home
Rustic Outside
Main Bathroom

Fristen und Abgabepflichten

Die Immobilienertragsteuer muss spätestens am 15. Tag des auf den Kalendermonat der Transaktion zweitfolgenden Monats an das Finanzamt überwiesen werden. Sie können die ImmoEST grundsätzlich selbst abführen. In der Regel übernimmt jedoch die mit dem Kaufvertrag betraute Rechtsanwaltskanzlei oder das Notariat sowohl die Berechnung als auch die Abführung der ImmoEST für Sie.

Fazit zur ImmoEST

Selbst für erfahrene Investoren und Immobilieneigentümer kann die Immobilienertragssteuer in Österreich eine komplexe Angelegenheit sein. Um sicherzustellen, dass Sie Ihre steuerlichen Verpflichtungen korrekt erfüllen und potenzielle Stolpersteine vermeiden, ist es unerlässlich, sich gründlich mit den Grundlagen und den spezifischen Bestimmungen der Steuer vertraut zu machen.

Aktuelle Angebote

€ 265.000| 68 m²

(Erfolgreich vermietet) Sonnige Wohnung für Gartenlieber in Urfahraner Traumlage

€ 917,61 | 59 m²

(Erfolgreich vermietet) Vollsanierte Wohnung in zentraler Lage

€ 665,98 | 55 m²

(Erfolgreich verkauft) Bad Ischl: Baugrundstücke mit Projekt für sechs Wohneinheiten

€ 330.000 | 1.048 m²

(Erfolgreich verkauft) Ruhig gelegene Starter-Wohnung in Linzer Top-Lage

€ 170.000 | 48 m²

Mehr Blogbeiträge